
Onlineshops stehen häufig vor der Frage, ob sie eine Altersprüfung ihrer Kunden durchführen müssen. Rein Rechtlich gibt es einige Bereiche, in denen eine Überprüfung des Alters notwendig ist, z.B bei sog. adult-Angeboten. Hier wird eine Altersverifizierung mittels Post-Ident-Verfahren gefordert. Eine Identifizierung etwa per Ausweiskopie o.ä. wurden bislang stets von den Gerichten als nicht zulässig abgelehnt. Jedoch ist der Jugendschutz in diesem Bereich lückenhaft, da er nur für deutsche Webseiten greift. Das Internet ist ein internationales Medium und Kinder und Jugendliche können so nach wie vor auf pornografische Webseiten aus anderen Ländern zugreifen, die sie nachhaltig traumatisieren können.
Aber auch bei Tabak oder Alkoholika gibt es eine Lücke im Gesetz. Im derzeit geltenden Jugendschutzgesetz gibt es keine explizite Regelung zum Online-Versand für Tabakwaren oder Alkohol. Die bekannten Paragraphen 9 und 10 des JuSchG untersagen es nicht, Alkohol oder Tabak über das Internet an Jugendliche zu verkaufen. Derartige Waren dürfen im Geschäft oder Supermarkt unter keine Umständen an Minderjährige verkauft werden, für die Online-Welt fehlt es seit Jahren an einer entsprechenden Regelung.
Nichtszuletzt liegt dieser Umstand an den bis dato mangelnden Möglichkeiten der Altersverifikation im Internet. Diese sind kompliziert, von Gerichten nicht anerkannt oder gerade für kleine Shops zu teuer. Darüber hinaus kann es im Rahmen des Datenschutzes unzulässig sein, eine genrelle Abfrage des Alters durchzuführen. Hier greift der Grundsatz der Datensparsamkeit. Dabei dürfen - ohne Einwilligung der Nutzer - nur Daten erhoben werden, die für einen Vertragsschluss zwingend notwendig sind.
Weitere Informationen zum Jugendschutz im Internet finden Sie auf
www.e-recht24.de