Jugendschutz: Kommission beschließt FSK für das Internet
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Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) kennzeichnet bereits seit 1949 Kinofilme sowie inzwischen DVDs und Blu-rays nach den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) prüft seit 1994 neue Computerspiele auf etwaige jugendgefährdende Inhalte. Der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring betonte: “Beide Selbstkontrollen bringen damit viel Jugendschutz-Erfahrung in Bezug auf die Bewertung von Inhalten in die Online-Welt ein.” Das Aufsichtsmodell, das bisher bezüglich Filmen und Computerspielen angewendet wurde, wird durch den Beschluss der Kommission nun auch im Internet Verwendung finden. Dies bedeutet, dass Anbieter von “entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten” selbst dafür verantwortlich sind Kinder und Jugendliche, wenn nötig, vor dem Zugriff zu schützen. Vor dem Start des möglicherweise jugendgefährdenden Angebots muss der Anbieter seine Inhalte überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Weiterlesen
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Aufschlussreicher Beitrag. Kann nicht schaden, sich mit dem Thema näher auseinander zu setzen. Werde gewiss die nächsten Artikel verfolgen.